Rechtssicher auf Online-Marktplätzen verkaufen

Um rechtssicher über einen eigenen Online-Shop verkaufen zu können, benötigt man unter anderem ein rechtskonformes Impressum und eine Widerrufsbelehrung. Logisch! Doch auch wer über Online-Marktplätze verkauft, muss einige rechtliche Vorgaben beachten. Zudem gilt es auch noch, die Regeln des Anbieters zu befolgen.

Online-Marktplätze sind aufgrund ihrer hohen Reichweite als zusätzliche oder alleinige Vertriebskanäle für Online-Händler sehr beliebt. Allerdings sind auch beim Verkaufen über externe Marktplätze rechtliche Vorgaben zu beachten. Wird in eigenem Namen verkauft (wie zum Beispiel bei Amazon oder eBay) müssen folgende Rechtstexte erstellt werden:

  • Impressum
  • Auf den speziellen Marktplatz-Shop zugeschnittene AGB und Kundeninformationen
  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung
  • Batteriehinweise

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Die entsprechenden Informationen einfach aus dem eigenen Online-Shop zu kopieren, ist nicht empfehlenswert, da die Vorgaben von Marktplatz zu Marktplatz verschieden sind.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben müssen Online-Händler beim Verkauf auf Online-Marktplätzen auch die Anforderungen der Anbieter beachten. So können beispielsweise Regelungen zum Umgang mit Retouren vorliegen, die von den teilnehmenden Händlern eingehalten werden müssen.

Ausführliche Informationen zum rechtssicheren Verkauf auf Online-Marktplätzen liefert der Artikel „Aktuelles Recht: Der rechtssichere Handel über Online-Marktplätze“, der in der aktuellen Ausgabe von shopanbieter to go zu finden ist.