Wenn Online-Händler in der „Search Console“ den Hinweis bekommen, dass Google eine „manuelle Maßnahme“ gegen die Shop-Website verhängt hat, herrscht Alarmstufe Rot. Folgen solcher Maßnahmen sind nämlich massive Ranking-Verluste und ein daraus resultierender Traffic-Einbruch. Grund genug, schon vorher dafür zu sorgen, den Suchmaschinen-Riesen bloß nicht zu verärgern.
Google verhängt manuelle Maßnahmen gegen Websites-Betreiber, die gegen die Richtlinien der Suchmaschine verstoßen. Häufiger Grund sind dabei „Unnatürliche Links zur Website“. Google vermutet in diesem Fall, dass die Betreiber Do-follow-Backlinks auf anderen Seiten gekauft oder Linktausch-Vereinbarungen mit anderen Website-Betreibern getroffen haben. Verdächtig sind nach Angaben der Online-Marketing-Agentur arbaro vor allem Websites, auf die viele Links mit „harten Keywords“ als Linktexte verweisen. Also beispielsweise ein Online-Shop für Schuhe, der dutzende eingehende Links aufweist, bei dem der Link-Text „Herren-Sneaker“ direkt zur entsprechenden Produkt-Kategorie im Online-Shop führt. Für Google wäre das ein Zeichen eines unnatürlichen Link-Profils.
Während bei solchen manuellen Maßnahmen in der Search Console noch ein Hinweis auftaucht, weshalb es eine Strafmaßnahme, eine Google Penalty, gab und was getan werden muss, um diese wieder aufzuheben, ist es bei Abwertungen, die nach einem Algorithmus-Update auftauchen, deutlich komplizierter. Hier können diverse Faktoren dafür verantwortlich sein, dass Google den Nutzwert einer Seite plötzlich schlechter einschätzt als vorher.
Wie Sie sich vor Google-Strafen, egal ob manuell oder automatisch, schützen können, zeigt der Artikel „Die 6 besten Tipps zum Schutz vor einer Google Penalty“. Zu finden sind die Ratschläge in der neuen Ausgabe von shopanbieter to go – dem kostenlosen Magazins für Online-Händler und E-Commerce-Entscheider.